Sagen Opfer sexueller Gewalt als Zeugen in der gerichtlichen Hauptverhandlung aus, sind sie gefährdet, psychisch retraumatisiert zu werden. Daher verlangt die Strafprozessordnung seit 1998, Opferzeugen in einem geschützten Raum vom Untersuchungsrichter vernehmen zu lassen, das Gespräch audiovisuell aufzunehmen und während der Hauptverhandlung statt einer neuen Zeugenaussage als Beweismittel zu...