Opfer sexueller Gewalt im Gerichtsverfahren oft ungeschützt und retraumatisiert

Sagen Opfer sexueller Gewalt als Zeugen in der gerichtlichen Hauptverhandlung aus, sind sie gefährdet, psychisch retraumatisiert zu werden. Daher verlangt die Strafprozessordnung seit 1998, Opferzeugen in einem geschützten Raum vom Untersuchungsrichter vernehmen zu lassen, das Gespräch audiovisuell aufzunehmen und während der Hauptverhandlung statt einer neuen Zeugenaussage als Beweismittel zu präsentieren.
Derartiger Opferschutz (nach §58a StPO) wird den Betroffenen an vielen Gerichten verweigert – mit der Begründung, es fehle an der geeigneten Technik bzw. an entsprechend geschultem Personal. In diesen Fällen muss das Opfer dem Täter in der Hauptverhandlung erneut begegnen und sich ggfs. dem Kreuzverhör des Verteidigers stellen. Dr. Axel Boetticher (Richter am Bundesgerichtshof a.D.) und Kriminaloberrat a.D. Harald Lührs (beide Bremen) haben die Situation deutschlandweit untersucht – und ihre Studie in dem aktuellen Fachbuch „Der forensische Blick auf Sexual- und Gewaltdelikte“ veröffentlicht.
Als positive Gegenbeispiele nennen die Autoren die Amtsgerichte in Bremen (94 bis 125 Videovernehmungen pro Jahr) sowie München (259 bis 318 Videovernehmungen pro Jahr) und beschreiben das jeweilige Procedere en detail.
Neu ist, dass ermittlungsrichterliche Videovernehmungen auch in den iChildhood-Häusern der Universitätskliniken Düsseldorf und Leipzig durchgeführt werden. „In einem Nebenraum sitzen – wie auch in den Amtsgerichten – Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger und zuweilen auch aussagepsychologische Sachverständige. In einem davon getrennten weiteren Raum sitzen die Verteidiger und die Beschuldigten. Allen Beteiligten wird die Vernehmung per Video und Audio übertragen, und alle können via Laptop über die Vernehmungsperson Fragen direkt in den Vernehmungsraum stellen, ohne dass die/der Verletzte davon erfährt. In der Hauptverhandlung werden die Aufnahmen dieser audiovisuellen richterlichen Vernehmungen nach § 255a Abs, 2 StPO eingeführt.“ Damit bleibt dem Opfer die Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung erspart.
Im Hintergrund des Fachbuchs stehen v.a. aussagepsychologische Fragestellungen. Die 22 Beiträge sind Prof. Dr. Luise Greuel (Bremen) gewidmet. Sie hat in den zurückliegenden Jahrzehnten die Entwicklung der Aussagepsychologie in Deutschland wesentlich forciert.

Der forensische Blick auf Sexual- und Gewaltdelikte
Festschrift für Luise Greuel
Kestermann, Claudia; Boetticher, Axel (Hrsg.)
Pabst, 390 Seiten, Hardcover